Keine Nachvergütung für Tatort Vorspann – Urteil des Oberlandesgerichts München vom 10. Februar 2011 – Az: 29 U 2749/1
Der „Tatort“, den Fernsehzuschauern seit 40 Jahren ein Begriff, hatte im vergangenen Jahr in einem Urheberrechtsprozess das Landgericht München I beschäftigt. Dessen Urteil, gegen das beide Parteien Berufung eingelegt