Konkurrenten dürfen Nespresso-Kapseln vertreiben
In zwei Eilverfahren hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts heute entschieden, dass „NoName“-Kaffeekapseln für Nespresso-Kaffeemaschinen ohne „Warnhinweis“ vertrieben werden dürfen. Die Firma Nestec S. A., Vevey (Schweiz), ist Inhaberin