Ein wegweisendes Urteil des LG Hamburg (Urt. v. 27.09.2024, Az. 310 O 227/23) zur KI könnte für die Open-Source-Community von großer Bedeutung sein: Das Gericht entschied, dass nach § 60d UrhG die Erstellung von KI-Trainingsdatensätzen durch Text- und Datamining rechtlich zulässig ist.
Dem lag folgender Fall zugrunde: Ein Fotograf ging gegen den Verein LAION vor. LAION fördert KI-Forschung durch offene Datensätze und hatte ein Bild des Fotografen ohne Erlaubnis mittels KI verarbeitet. Das Ergebnis floss in einen Open-Source-Datensatz mit fast sechs Milliarden Bild-Text-Paaren ein.
Das Gericht wies die Klage des Fotografen jedoch ab, da die KI-Nutzung unter die wissenschaftliche Schrankenregelung für Text- und Datamining nach § 60d UrhG fällt.
Wesentliche Grundlage der Entscheidung ist auch die neue EU-KI-Verordnung, die die Erstellung von Datensätzen für neuronale Netzwerke als TDM zulässig erklärt. Das Urteil stärkt somit die Position, dass Trainingsdatensätze die wissenschaftliche Forschung unterstützen und daher vom Urheberrecht ausgenommen sein können.
Es stellt sich jedoch die Frage nach der Notwendigkeit eines maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalts, wie etwa durch robot.txt, oder ob eine Erklärung in natürlicher Sprache ausreicht. Das Gericht ließ Letzteres ausreichen. Begründung: Bereits heute seien KI-Anwendungen in der Lage, die natürliche Sprache zu verstehen und zu verarbeiten. Auch verlangt die KI-Verordnung ausdrücklich, dass KI-Anbieter modernste Technologien einsetzen müssen, um einen Rechtsvorbehalt zu erkennen. Hierzu gehören auch KI-Systeme, die natürlicher Sprache interpretieren können.
Das Urteil ist bedeutend für die Zukunft der Open-Source-Modelle und könnte deren Entwicklung weiter fördern. Spannend bleibt, ob es durch eine mögliche höhere Instanz bestätigt wird.