Gesellschaftsrecht

Bei der Gründung eines Startups ist eine der ersten Fragen, welche Rechtsform die Gründer für ihre Firma wählen. Eine GbR kommt zum Beispiel in Frage, wenn die Haftungsrisiken überschaubar sind und die Gesellschaft schnell und unkompliziert aus der Taufe gehoben werden soll. Für eine GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro notwendig. Hinzu kommen noch eventuelle Anwaltskosten für einen Gesellschafts- und Geschäftsführervertrag. Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt über einen Notar, auch hier fallen Kosten an.

Reichen die finanziellen Mittel für die Gründung einer GmbH nicht aus, fällt die Wahl oft auf eine Unternehmergesellschaft (UG). Hier kann man das Mindestkapital frei festlegen, es empfiehlt sich jedoch, einen Mindestbetrag in Höhe von 1.500 bis 2.000 Euro zu wählen. So können die Gründungskosten von der UG übernommen und steuerlich geltend gemacht werden.

 

Leistungen im Gesellschaftsrecht

  • Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Geschäftsmodellen
  • Gründung von Unternehmergesellschaft (UG)
  • Gründung von Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Gründung von Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Gesellschafterverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • Mitarbeiterverträge (Angestellte / freie Mitarbeiter)
  • Beteiligungsverträge
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