GVL steht für Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Sie wurde 1959 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin.
1.) Tätigkeit der GVL
Die GVL ist wie die GEMA eine Verwertungsgesellschaft. Allerdings nimmt sie nicht die Rechte der Urheber wahr, sondern die Rechte der Leistungsschutzberechtigten. Ihre Mitglieder sind daher Tonträgerhersteller und ausübende Künstler. Die GVL ist insbesondere für die Vergütung von Sendungen zuständig, also Einnahmen aus Sendungen in Hörfunk und Fernsehen. Hier betreibt sie auch das Inkasso, welches sonst die GEMA übernimmt. Möchte man als Label oder Künstler an dieser Ausschüttung teilhaben, dann muss man sich bei der GVL anmelden. Anmeldung und Mitgliedschaft sind (noch) kostenlos. Als Label erhält man von der GVL auch den sog. „Labelcode“.
2.) Verteilung
Die Verteilung der Gelder erfolgt nun einsatzbezogen nach den Systemen „TRYSIS“ und “ ARTSYS „. ARTSYS ist eine umfangreiche Online-Datenbank und dient als Grundlage für das modernisierte Abrechnungssystem der GVL. Ab der Verteilung 2010 vergütet die GVL rein nutzungsbezogen. Das bedeutet, dass man Vergütungen für jede Aufnahme erhält, an der man mitgewirkt hat und die medial genutzt wird. Ist der ausübende Künstler mit einer Aufnahme nicht in die Datenbank eingetragen, so erhält er auch keine Vergütung.
Wenn Sie Fragen zur GVL oder zu anderen Themen haben, berate ich Sie gerne. Dazu ist es nicht notwendig, dass Sie in meine Kanzlei kommen. Sie können mir Ihr Anliegen vorab per Mail (auch mit Anhängen) zuschicken. Ich werde Ihnen dann ein unverbindliches Angebot für ein Mandat erstellen und mich gegebenenfalls telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.