Der Komponist erschafft eine Liedmelodie und ist nach § 7 UrhG Schöpfer des Werkes. Von ihm ist der Textdichter zu unterscheiden, welcher den Text erschafft und ebenfalls nach § 7 UrhG Schöpfer des Werkes ist. Komponist und Textdichter können verschiedene Personen sein, oftmals ist es aber nur eine Person, die eine Liedmelodie komponiert und den Text dazu schreibt.