Beim Locationvertrag handelt es sich um einen Mietvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Vermieter der Location. Veranstalter ist derjenige, der das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung trägt.
1.) Haftung bei Mängeln
Bei Mängeln des Veranstaltungsortes hängt es davon ab, wann die Mängel vorlagen und ob der Veranstalter diese kannte. Bei positiver Kenntnis der Mängel hat der Veranstalter keine Rechte.
Bei Mängeln von Anfang an haftet der Vermieter verschuldensunabhängig. Der Veranstalter kann hier Minderung und / oder Schadenersatz verlangen. Bei späteren Mängeln kann der Veranstalter Minderung und bei Verschulden des Vermieters auch Schadensersatz verlangen.
2.) Mögliche Regelungspunkte eines Locationvertrages
In einem Locationvertrag können folgende Punkte geregelt werden:
- genaue Bezeichnung Vertragspartner
- Art der Veranstaltung
- Mietgegenstände (mobil / immobil)
- Abnahmeprotokoll Mietgegenstände
- Mietzeit / Betriebszeit Veranstaltung
- Mietzins (+Nebenkosten) / Kaution
- maximal zulässige Besucherzahl
- Pflichten Mieter / Vermieter (Verkehrssicherungspflichten), z.B.
- Ordner
- Absperrungen
- Bestuhlung
- Freihaltung Notausgänge
- Müllentsorgung
- Beachtung VersstättVO
- Beachtung JugendschutzG – Pflicht Aushang
- Beachtung Rechte Dritter
- GEMA
- KSK (KSK-Nummer angeben)
- Ausländersteuer
- Haftung für Beschädigungen der Mietgegenstände, auch für das Handeln Dritter
- Vorlage Veranstalterhaftpflichtversicherung bzw. Veranstaltungsgüterversicherung
Wenn Sie Fragen zum Locationvertrag oder zu anderen Themen haben, berate ich Sie gerne. Dazu ist es nicht notwendig, dass Sie in meine Kanzlei kommen. Sie können mir Ihr Anliegen vorab per Mail (auch mit Anhängen) zuschicken. Ich werde Ihnen dann ein unverbindliches Angebot für ein Mandat erstellen und mich gegebenenfalls telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.