Eingeschränktes Auskunftsrecht von Privatpersonen gegenüber Betreibern von Internetforen – Urteil des AG München vom 3.2.11, AZ 161 C 24062/10
Privatpersonen haben ein nur sehr eingeschränktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften von Nutzern dieser Seiten. Die Inhaber eines Autohauses entdeckten eines Tages auf