Ausnahmen vom Abschlusszwang der GEMA – OLG München vom 16. November 2006
In diesem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil ging es um eine Ausnahme vom so genannten „Abschlusszwang“ der GEMA. Hintergrund ist, dass die GEMA gem. § 11 UrhWG (Urheberwahrnehmungsgesetz)