Vermittlung eines Gaststättenpachtvertrags durch Internet-Gewinnspiel ist unzulässig – VG Berlin, Beschluss vom 14. August 2009 – VG 4 L 274.09
Der Betreiber einer Gaststätte in Berlin wollte im Internet ein Online-Spiel durchführen, bei welchem der Gewinner einen Pachtvertrag sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände des Lokals im Wert von etwa 200.000 €