Öffentliches Singen keine Verletzung des Urheberrechts – AG Köln vom 27. September 2007
In diesem Verfahren (Az: 137 C 293/07) ging es um die Frage, ob eine studentische Verbindung das Aufführungsrecht des Urhebers verletzte. Die Studenten hatten nämlich während einer öffentlichen Feier