Widerrufsrecht auch bei Warenlieferung an den Arbeitsplatz – BGH vom 30. September 2009 (Az.: VIII ZR 7/09)
Eine Rechtsanwältin bestellte über das Internet Lampen und ließ sich diese an die Anschrift ihrer Kanzlei liefern. Ihre Berufsbezeichnung gab sie dabei jedoch nicht an. Später erklärte sie den