Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG WORT am vergangenen Freitag (vgl. Pressemitteilung vom 19. September 2013) wurde der einstimmige Beschluss gefasst, in Zukunft das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers und den Beteiligungsanspruch des Urhebers wahrzunehmen.
Mit dieser Entscheidung wird die VG WORT in die Lage versetzt, das am 1. August 2013 in Kraft getretene Leistungsschutzrecht für Presseverlage gegenüber Suchmaschinen und vergleichbaren gewerblichen Dienstanbietern wahrzunehmen, wenn dies von den Presseverlagen gewünscht wird. Zugleich wird mit der Übertragung des vom Gesetzgeber vorgesehenen Beteiligungsanspruchs des Urhebers sichergestellt, dass die Journalisten an den Einnahmen aus der Verwertung des Leistungsschutzrechts angemessen beteiligt werden. Der Wahrnehmungsvertrag der VG WORT wird aufgrund der Entscheidung der Mitgliederversammlung um die neuen Rechte und Ansprüche erweitert.
Die Rechteübertragung umfasst auch die Einräumung des urheberrechtlichen Nutzungsrechts an Presseerzeugnissen in einem Umfang, der demjenigen des neu geschaffen Leistungsschutzrechts entspricht. „Dank des Beschlusses ihrer Mitglieder kann die VG WORT in Zukunft Leistungsschutzrecht und urheberrechtliches Nutzungsrecht aus einer Hand anbieten“, so Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG WORT. „Die Entscheidung ermöglicht die sinnvolle Vermarktung des Leistungsschutzrechts und erleichtert gleichzeitig deren praktische Abwicklung.“
Quelle: Pressemitteilung der VG Wort vom 2. Dezember 2013