7. Juli 2023

Wann ist ein Produkt nachhaltig?

Nachhaltig muss heute jedes Produkt sein. Selbst der Müllbeutel. Die Frage ist aber: Wann darf man ein Produkt nachhaltig nennen? 

Das OLG Bremen hatte in seinem Urteil (Az.: 2 U 103/22) über die Verwendung der Werbebegriffe „nachhaltig“, „ressourcenfreundlich“ und „kurze Lieferwege“ zu entscheiden.

Eine Teesorte wurde mit „nachhaltig“ beworben, hier sah das Gericht einen erhöhten Aufklärungsbedarf. Es zog Parallelen zur Gesundheitswerbung, wo sehr strenge Maßstäbe angesetzt werden. Der zunehmend umweltbewusste Verbraucher könne nicht erkennen, worin genau die Nachhaltigkeit bei der Teesorte liege. Meist seien Produkte nur in Teilbereichen und nicht insgesamt nachhaltig. Hier müsste der Verbraucher genauer aufgeklärt werden, ansonsten liege wie hier eine Irreführung vor.

Auch die Werbung mit „ressourcenfreundlich“ ist ähnlich zu beurteilen. Hier sei ebensowenig erkennbar, warum das Produkt ressourcenfreundlich sei und welche Ressourcen genau geschont werden.

Die Hervorhebung „kurze Lieferwege“ treffe schließlich nicht auf alle Inhaltsstoffe zu. Wenngleich die Pfefferminze aus Deutschland stamme, komme die Nanaminze aus Nordafrika. Der Tee wurde beschrieben mit „kurze Lieferwege“ sowie „Medley aus Deutscher Pfefferminze und Nanaminze“. Das Gericht bewertete dies ebenfalls als Irreführung des Verbrauchers.

Somit durften alle drei Begriffe wegen Irreführung nicht verwendet werden.

Kommentar:
Die Bewerbung von Produkten ist ein heikles Thema. Als Hersteller oder Betreiber eines Online-Shops sollte man jede Werbeaussage genau überprüfen und im Zweifel besser weglassen.
Und ich als Teetrinker bin nach diesem Urteil wieder schlauer geworden, da ich nun auch die Nanaminze kenne.

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